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Verhalten beim Unfall und der Unfallabwicklung

  • Räumen Sie die Unfallstelle unverzüglich, sichern Sie mögliche Beweise.
  • Sichern Sie die Unfallstelle ab.
  • Personalien und Versicherungsdaten aller beteiligten feststellen, Kennzeichen notieren.
  • Zeugen feststellen, Personalien notieren.
  • Bei höheren Schäden und in Zweifelsfällen immer Polizei rufen.
  • Ggf. Fotos machen.
  • Unfallblatt der Polizei geben lassen (in Niedersachsen und teilweise auch in weiteren Bundesländern gibt es keinen Unfallbericht der Polizei mehr).
  • Versicherung informieren (eigene Versicherung ist innerhalb einer Woche zu informieren, sonst droht Rückgriff der Versicherung).
  • Bei Schäden bis zu ca. 600,-- Euro (früher ca. 1.400 DM) Kostenvoranschlag, ansonsten Schadensgutachten erstellen lassen. Evtl. vorhandene Vorschäden mit aufnehmen lassen.
  • Alle (Schäden) Kosten bescheinigen lassen.
  • Es werden auch weitergehende Schäden, wie z.B. für Theaterkarten wegen einer durch den Unfall versäumten Theatervorstellung (o.ä.) ersetzt.
  • Schäden schriftlich bei der Versicherung geltend machen (u.U. mit Fristsetzung).
  • Kein voreiliges Schuldanerkenntnis erklären. In Zweifelsfällen Rechtsanwalt einschalten. Wenn die Versicherung zahlen muß, hat sie auch die Kosten für den Anwalt zu tragen, es sei denn, es handelt sich um einen ganz einfachen und klaren Fall, bei dem die Versicherung von vornherein alles übernommen hätte.

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TC Tölle Consulting, Bielefeld 2003