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Unfall im Ausland Tipps und Hilfen Ein Verkehrsunfall im Ausland kann ein böses Nachspiel haben und unerwartet teuer werden. Wichtig ist, den Unfall schriftlich zu fixieren. Wichtig ist es zudem, die Versicherungsnummer, KFZ-Daten und die Personalien von Beteiligten und Zeugen festzuhalten. Bei Sprachschwierigkeiten hilft es den 6-sprachig aufgebauten europäischen Unfallbericht mitzunehmen. Dieser hilft allen Beteiligten die entsprechenden Angaben in Ihrer Sprache vorzunehmen. Unbedingt sollte noch eine Unfallskizze gefertigt und die Schäden an den beteiligten KFZ kurz beschrieben werden. Ferner sollten Besonderheiten, wie z.B. “Fahrer riecht nach Alkohol” oder “Beifahrer rauchte einen Joint” festgehalten werden. Auch Angaben über Wetter- und Sichtverhältnisse sollten gemacht werden, um den Versicherern die Schadensabwicklung zu erleichtern. Gegenüber ausländischen Versicherern sind Schadensersatzansprüche künftig leichter durchzusetzen. Jeder Auto-Haftpflichtversicherer aus einem EU-Land muß künftig einen in Deutschland ansässigen Schadensregulierungsbeauftragten benennen können. An ihn können sich Autofahrer wenden, die im EU-Ausland mit einem dort zugelassenen und versicherten Fahrzeug in einem Unfall verwickelt sind. Das kann die Schadensregulierung erheblich erleichtern. Nach der Feststellung des ausländischen polizeilichen Kennzeichens des gegnerischen Unfallteilnehmers ist beim Zentralruf der Autoversicherer (Tel.: 0180-25026 für 6 Cent pro Anruf aus dem dt. Festnetz oder unter www.zentralruf.de) der jeweilige Versicherer sowie sein in Deutschland ansässiger Regulierungsbeauftragter zu erfahren. Auf der Homepage des Zentralrufes (www.zentralruf.de) finden Sie kostenloses Downloadmaterial zum Thema Verhalten in Unfallsituationen. Hat man wider Erwarten beim Zentralruf der Autoversicherer keinen Erfolg, wird die Verkehrsopferhilfe e.V., Hamburg, (Tel.: 040/301800) zur zuständigen Anlaufstelle. Dr. W. Tölle Autorecht24.de Dr.Wolfgang Tölle, HBM - 2009 |
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