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Schmerzensgeld |
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Beachten Sie bitte, daß es sich bei den jeweiligen Entscheidungen um Einzelfallentscheidugen handelt. Möglicherweise sind Mitverschulden und/oder besondere Umstände zu berücksichtigen. Die jeweiligen Beträge können unter Umständen höher oder niedriger ausfallen. Im Zweifel holen Sie Rechtsrat ein. Ferner sollten Sie beachten, daß ab 2002 Schmerzensgeld bei Bagatellschäden nicht mehr gezahlt werden soll, für größere Beeinträchtigungen jedoch auf jeden Fall ein höheres Schmerzensgeld ermittelt werden soll. Tendenzen gibt es hierzu bei den einzelnen Gerichten schon. Wir werden Sie hierzu auf dem laufenden halten. Fragen Sie Ihren Rechtsanwalt. Gerne nennen wir Ihnen einen entsprechenden Fachmann. Autorecht24.de TC Tölle Consulting Bielefeld, 2001/2002. |
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