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Reiserecht24.de

Reisemangel

Auszug aus der sog. “Frankfurter Tabelle” zur Reisepreisminderung (bei Pauschalreiseangeboten)

Mangel

Minderung in % (Prozentsatz vom Gesamtreisepreis einschließlich Transportkosten, wenn nicht ausdrücklich anders erwähnt).

Anmerkung

Unterkunft (Gruppe I)

Abweichung vom gebuchten Objekt - Hotel/Anlage

10 - 25

 

Abweichende örtliche Lage

5 - 15

 

Abweichende Art der Unterbringung/Hotel statt Bungalow

5 - 10

 

Abweichende Art der Zimmer

 

 

  • DZ statt EZ

20

Hierbei ist zu beachten, daß die Höhe der Minderung davon abhängig ist, ob unbekannte Reisende oder andere Personen zusammengelegt werden.

  • Dreibettz statt EZ

25

  • Dreibett statt DZ

20 - 25

  • VierbettZ statt DZ

20 - 30

Mängel in der Ausstattung des Zimmers

 

 

  • zu klein (Fläche)

5 - 10

 

  • fehlender Balkon/Terrasse

5 - 10

Nur bei Zusage Balkon/Terrasse - Minderung abhängig von Jahreszeit

  • fehlender Meerblick

5 - 10

Nur bei Zusicherung

  • fehlendes (eigenes) Bad/WC oder Dusche

10 - 25

Nur bei Zusicherung bzw. ausdrücklicher Buchung

  • fehlende Klimaanlage

10 - 20

Bei Buchung/Zusicherung (abhängig von Jahreszeit)

  • fehlendes Radio/Fernseher

5

Bei Zusicherung

  • Feuchtigkeit

10 - 50

Je nach Intensität und Beeinträchtigung

  • Ungeziefer

10 - 50

Abhängig von Art und Menge des Befalls, der daraus resultierenden Beeinträchtigung und der gebuchten Kategorie.

Ausfall von

 

 

  • Toillette, Wasser, Warmwasser

10 - 15

 

  • Strom, Gas

10 - 20

 

  • Klimaanlage

10 - 20

Abhängig von der Jahreszeit

  • Fahrstuhl

5 - 10

Abhängig vom Stockwerk, indem der Reisende untergebracht ist.

Schlechte Reinigung

10 - 20

 

Ungenügender Wechsel von Bettwäsche, Handtüchern

5 - 10

Wann ein solcher ungenügender wechsel vorliegt ist abhängig vom Einzelfall und der gebuchten Kategorie.

Lärm am Tage

5 - 25

 

Lärm in der Nacht

10 - 40

 

Gerüche

5 - 15

 

Fehlen zugesicherter Einrichtungen, z.B. Massage, Thermalbad etc.

20 - 40

Abhängig von der einzelnen Art der Zusage.

Verpflegung (Gruppe II)

Ausfall

50

 

Qualität

 

 

  • monotone Speisekarte

5

 

  • Ungenügend warme Speisen

10

 

  • Selbstbedienung statt Kellner (bei Zusage)

10 - 15

 

  • lange Wartezeiten

5 - 15

Wartezeiten abhängig vom Einzelfall (1 Stunde auf jeden Fall Mangel)

  • Essen in Schichten

10

 

  • Verschmutzte Tische

5 - 10

 

  • Verschmutztes Geschirr oder/und Besteck

10 - 15

 

  • Keine Klimaanlage im Speiseraum (nur sofern zugesagt)

5 - 10

Nur bei Zusicherung

Transport/Flug (Gruppe III)

Verspäteter Abflug über 4 Stunden hinaus

5

des anteiligen Reisepreises pro Tag für jede weitere Stunde !

Verspätete Ankunft über 4 Stunden hinaus

5

des anteiligen Reisepreises pro Tag für jede weitere Stunde !

Niedrigere Klasse

10 - 15

Oder konkrete Berechnung des Preisunterschiedes.

Nicht unerhebliche Abweichungen vom durchschnittlichen Standard

5 - 10

 

Mängel der Verpflegung

5

 

Fehlen der in der Klasse üblichen Unterhaltung (z.B. Film)

5

 

Auswechslung des Transportmittels

Anteiliger Reisepreis, der auf die Verzögerung bzw. das Transportmittel entfällt.

 

kein Transfer vom Flugplatz oder Bahnhof zum Hotel

Kosten des jeweiligen angemessenen - adäquaten Ersatztransportmittels

Nur bei Transferzusage (oder wenn bei Pauschalreise der fehlende Transfer bei Buchung nicht mitgeteilt worden ist).

Sonstige Reisemängel (Gruppe IV)

fehlender oder erheblich verschmutzter Swimmingpool

10 - 20

Bei Zusicherung Swimmingpool

Fehlendes Hallenbad

10 - 20

Bei Zusage und abhängig davon, ob zumindest ein Swimmingpool vorhanden ist, der nach der Jahreszeit benutzbar ist.

Fehlende Sauna

5

Nur bei Zusicherung

Kein Tennisplatz

5 - 10

Nur bei Zusicherung

Kein Minigolf

3 - 5

Nur bei Zusicherung

Keine Segel-, Surf-, Tauchschule, Reitmöglichkeit, Kinderbetreuung

5 - 10

Nur bei Zusicherung

Keine Möglichkeit des Badens im Meer

10 - 20

Abhängig von Prospektbeschreibung und ggf. zumutbarer Ausweichmöglichkeit.

Erheblich verschmutzter Strand

10 - 20

 

Keine Strandliegen und/oder Sonnenschirme

5 - 10

Nur bei Zusicherung

Keine Snack- oder Strandbar - Supermarkt - Restaurant

0 - 20

Abhängig von Einzelfall, Zusicherung und/oder geeigneter Ausweichmöglichkeit und ob Hotelverpflegung oder Selbstversorgung gebucht worden ist.

Kein FKK-Strand

10 - 20

Bei Zusicherung

Keine Freizeiteinrichtungen, z.B. Disco, Nachtclub, Kino, Animation etc.

5 - 15

Bei Zusicherung

Ausfall von Landausflügen bei Kreuzfahrten

20 - 30

des anteiligen Reisepreises je Tag des Landausfluges (unter Umständen auch -bei Zubuchung- gesamte Kosten des separierbaren Landausfluges)

Zeitverlust durch notwendigen Umzug

Anteiliger Reisepreis für

  • 1/2 Tag bei Umzug im gleichen Hotel
  • 1 Tag bei Umzug in anderes Hotel

 

Keine Reiseleitung

 

 

  • Nur Organisation

0 - 5

Abhängig vom Einzelfall und den jeweiligen Folgen

  • Bei Besichtigungen

10 - 20

Bei Zusicherung

  • Bei Studienreisen mit wissenschaflticher Führung

20 - 30

Bei Zusicherung

Fehlende Einkaufsmöglichkeiten - Ladenstrasse - Boutiquen etc.

0 - 5

Abhängig von Zusicherung, Hinweisen bei Buchung, Ausweichmöglichkeiten und den Gegebenheiten vor Ort.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wichtige Anmerkungen zum Reiserecht und Reisemangel :

  • Die Gerichte sind an diese Tabelle nicht gebunden. Diese Tabelle ist lediglich eine Art Richtlinie. Die Gerichte urteilen bei Reisemängeln oft sehr unterschiedlich. Ebenso stellen sie unterschiedlich hohe Anforderungen an die darzulegenden Beweise. Zunächst muß auf jeden Fall der Mangel vor Ort direkt bei der Reiseleitung (falls nicht vorhanden per Fax oder Brief bei dem Reiseunternehmen reklamiert werden und in der Regel eine angemessene Frist zur Abhilfemöglichkeit gesetzt werden).
  • Geringfügige Beeinträchtigungen sind unbeachtlich.
  • Bei Vorliegen mehrerer Mängel werden die Prozentsätze addiert, jedoch dürfen gewisse Gesamtprozentsätze je nach Gegenstand des Vertrages (Leistung von Unterkunft mit/ohne Vollpension, Halbpension oder Frühstück) nicht überschritten werden: Gruppe I = 50 - 83,3 %, Gruppe II = 16,7 - 50 %, Gruppe III = 20 - 30 %, Gruppe IV = 20 - 30 % ! Die Grenzen differieren jeweils nach Vertragsart (mit Vollpension, Halbpension, nur mit Frühstück). Bei Verträgen deren Gegenstand nur die Unterkunft ist erhöht sich der Satz der Gruppe I im Einzelfall bis zu 100 %.
  • Bei erheblichen schuldhaften Beeinträchtigungen der Reise in ihrer Gesamtheit (hohe Anforderungen) können im Einzelfall die Minderungen bis zum kompletten Reisepreis steigen.
  • Eine Kündigung der Reise ist nur möglich, wenn Mängel von mindestens 20% vorliegen, § 651 e Absatz 1 BGB. Bei einer Kündigung nach Fristsetzung (§ 651 e Absatz 2 Satz 1 BGB) auf die nicht fristgerecht behobenen Mängel, bei einer sofortigen Kündigung (§ 651 e Absatz 2 Satz 2 BGB) -bei Unmöglichkeit der Abhilfe, Verweigerung der Abhilfe durch Reiseveranstalter oder bei besonderem Interesse des Reisenden (selten)- ist auf die bei Abgabe der Kündigungserklärung vorliegenden Mängel abzustellen.
  • Ein Schadenersatzanspruch besteht nach § 651 f Absatz 2 BGB in Form eines Ersatzurlaubes in der Regel nur dann, wenn die nachgewiesenen nicht fristgerecht behobenen Mängel mit einem Gesamtsatz von mindestens 50% vorliegen.

Hier noch einige Urteile der Rechtsprechung zum Reiserecht - Reisemangel mit Fundstelle:

Mangel

Folge

Gericht/Fundstelle

Überbuchtes Hotel

Rückreise-Schadenersatz

Düsseldorf, NJW 85, 906

Unterbringung in einem Hotel schlechterer Kategorie

Anspruch auf gebuchte Kategorie-Minderung Resiepreis

LG Frankfurt, NJW-RR 92, 380

Bauarbeiten im/am Hotel

Minderung

Frankfurt, VersR 89, 51

Buffet mit Selbstbedienung bei Vollpension-Wartezeit mehr als 1/2 Stunde

Minderung

Frankfurt, VersR 89, 51

Salmonellenvergiftung durch Speisen im gebuchten Hotel

Minderung, Schadenersatz

Düsseldorf, NJW-RR 90, 187

Kakerlaken im Zimmer

Anderes Zimmer/Hotel, Minderung, u.U. Schadenersatz

LG Frankfurt, NJW-RR 88, 1333

Verspätete Rückreise (erheblich)

Schadenersatz, ggf. Minderung

LG Berlin, NJW-RR 90,1018; LG Frankfurt, NJW-RR 91, 630

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Autorecht24.de

Dr. Wolfgang Tölle - Horn-Bad Meinberg 2002.

Tip:

Buchen Sie Ihre Reise bei einem renommierten (Pauschal-) Resieunternehmen. Diese suchen Hotels, Fluglinien und den angebotenen Service sehr sorgfältig aus. Die Beschreibungen in den Prospekten stimmen in aller Regel. Sollte dennoch ein Mangel auftreten, so zeigen sich diese Veranstalter in aller Regel verständnisvoll und kulant.

Fazit: Nicht allein der Preis entscheidet für die schönsten Tage des Jahres. Meistens ist die Qualität entscheidend für einen gelungenen Urlaub.