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Verkehrsrecht aktuell -- Neueste Rechtsprechung -- Autorecht24.de

Verkehrsgerichtstag 2015: Bald 80 auf Landstraßen ?

Aktuelles Verkehrsrecht: Der verkehrsgerichtstag in Goslar hat im Januar 2015 dem Gesetzgeber empfohlen ein Tempolimit von 80 km/h auf Landstraßen einzuführen. Dieses soll für alle PKW und LKW gelten. Dadurch sollen Unfälle vermieden werden und der Verkehrsfluss erhöht werden. Bislang gilt auf Landstraßen für PKW ein Tempolimit von 100 km/h, Nur auf besonders ausgebauten Landstraßen soll weiterhin 100 km/h pro Stunde für PKW gelten. Für LKW galt auf Landstraßen in der Regel ein Tempolimit von 60 km/h.

Der Verkehrsgerichtstag hat weitere Empfehlungen abgegeben, die oftmals vom Gesetzgeber umgesetzt werden. Um dem Führerscheintourismus in Europa Einhalt zu gebieten sollen europaweite Sperrfristen (5 Jahre) eingeführt werden.

Darüber hinaus soll für Fahrradfahrer eine Promillegrenze von 1,1 Promille eingeführt werden, anstelle der bisherigen 1,6 Promille.

Zudem wurden weitere Empfehlungen abgegeben, wie z.B. dass Sachverständige in Gutachten alle fachgerechten Reparaturmethoden berücksichtigen müssen und nicht nur eine spezielle, Auch bei Smartphones sollen gesetzliche Voraussetzungen für die Umsetzung technischer Maßnahmen geschaffen werden, die diejenigen Funktionen in einem Smartphone deaktivieren, die während der Fahrt den Fahrer ablenken.

Auch hier bleibt die Entwicklung abzuwarten. Oftmals wurden jedoch wesentliche Empfehlungen des Verkehrsgerichtstages später auch durch den Gesetzgeber umgesetzt. Bei der Herabsetzung des Tempolimits gehen jedoch die Stimmen auseinander. Neben den Befürwortern gibt es auch viel Kritik, da eine generelle Einführung von Tempo 80 auf Landstraßen überflüssig sei, da an Gefahrenstellen bereits jetzt Geschwindigkeitsbeschränkungen eingesetzt werden könnten und weder die Unfallgefahr sinke, noch der Verkehrsfluss durch diese Maßnahmen erhöht werde. Darüber hinaus könne es eher zu mehr als zu weniger gefährlichen Überholmanövern kommen. Auch hier bleibt die Reaktion des Gesetzgebers abzuwarten.

Wolf-Dieter Tölle

Rechtsanwalt und Steuerberater

Kanzlei Tölle, Detmold.

Autorecht24.de, Bielefeld 2015