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Muß zur Geltendmachung von Nutzungsausfall beim wirtschaftlichen Totalschaden ein Ersatzfahrzeug angeschafft werden ?
Die Anschaffung eines Ersatzfahrzeuges ist keinen Voraussetzung für den Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung. Der Eigentümer eines privat genutzten PKW hat auch dann einen Anspruch auf Schadenersatz, wenn er tatsächlich
kein Mietfahrzeug nimmt. Er hat dann Anspruch auf die sog. Nutzungsausfallentschädigung, da derjenige, der auf einen Mietwagen verzichtet und damit sparsamere Geschädigte nicht schlechter gestellt werden soll, als derjenige der
ein Ersatzfahrzeug anmietet, vgl. BGH 66, S. 278 sowie BGH 86, S. 132.
Vielfach wurde für den Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung als Voraussetzung die Anschaffung eines Ersatzfahrzeuges gesehen. Jedoch besteht dieser Schadenersatzanspruch auch ohne eine solche Voraussetzung, so KG Berlin in
DAR 2004, S. 352 und OLG Düsseldorf in NZV 2003, S. 379.
Kanzlei Tölle, Detmold - 2005
Ernst-Dietrich Tölle
Rechtsanwalt und Notar a.D.
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