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Auto- und Verkehrsrecht aktuell -- Autorecht24.de

Neues Auto- und Verkehrsrecht 2008 / 2009 !

Alte Kindersitze ab 01.04.2008 europaweit verboten - Bussgeld droht !

Für veraltete Kindersitze, deren Prüfnummer mit 01 oder 02 beginnt, gilt ab April 2008 ein Nutzungsverbot. Wer diese alten Kindersitze weiter verwendet, hat mit einem Bussgeld von 30 € zu rechnen. Diese Kindersitze sind regelmässig mehr als zehn Jahre alt. Sie entsprechen nicht mehr den Sicherheitsrichtlinien.

Die Prüfnummer finden Sie entweder auf den Sitz genäht oder auf einem Aufkleber entsprechend am Sitz. Die Nummern der alten Sitze beginnen mit 01 oder 02. Benutzt werden dürfen auf jeden Fall noch die Sitze mit den Nummern 03 oder 04.

Höhere Bußgelder und Strafen für Verkehrssünder ab 2009 !

Für das Jahr 2009 stehen im Auto- und Verkehrsrecht diverse Neuerungen an. Allen voran sollen ab 2009 höhere Strafen und Bußgelder für Verkehrssünder verhängt werden können.

Die Regelsätze für Bußgelder sollen erheblich erhöht werden, teilweise bis um 100%. Nachstehend eine auszugsweise Übersicht der geplanten Änderungen im Vergleich:

 

Bisher

Geplant 2009

Veränderung in %

Geschwindigkeit, innerorts 21 - 25 km/h zu schnell

50,-- €

80,-- €

+ 60%

Geschwindigkeit, außerorts 21 - 25 km/h zu schnell

40,-- €

70,-- €

+ 70 %

Vorfahrt missachtet

50,-- €

100,-- €

+ 100 %

Gefährdendes Überholen

50,-- €

100,-- €

+ 100 %

Rote Ampel

50,-- €

90,-- €

+ 80 %

länger als 1 Sek. rot

125,-- €

200,-- €

+ 60 %

mit Gefährdung

200,-- €

320,-- €

+ 60 %

Alkohol, erstmalig im Bußgeldbereich

250,-- €

500,-- €

+ 100%

Parken

35,-- €

65,-- €

+ 85 %

Handy

40,-- €

70,-- €

+ 75 %

Drängeln: Geschw. mehr als 130 km/h, Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes

250,-- €

400,-- €

+ 60%

Drängeln: Geschw. mehr als 130 km/h, Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes

60,-- €

100,-- €

+ 65 %

Drängeln: Geschw. mehr als 80 km/h, Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes

200,-- €

320,-- €

+ 60 %

Drängeln: Geschw. mehr als 80 km/h, Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes

40,-- €

75,-- €

+ 85 %

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Voraussichtliches Inkrafttreten der neuen Regelungen soll der 01.02.2009 sein.

Auch die Bußgelder bei verkehrsunsicheren LKW oder Überladungen sollen erheblich steigen. Entsprechendes gilt für notorische Linksfahrer und bei illegalen Straßenrennen. Hierdurch soll die Sicherheit auf den Straßen erhöht werden.

Bussgelder für Raser sollen zusätzlich von derzeit z.B. 100 € (für Überschreitungen der Geschwindigkeit innerorts um 31 - 40 km/h oder ausserorts um 41 - 50 km/h) auf 160 € und für Alkohol am Steuer von bis zu 750 € auf bis zu 1.500 € (bei mehrmaligen Verstössen) erhöht werden. Hinzu kommen etwaige Punkte sowie unter Umständen Fahrverbote.

Sicherlich ist es ratsam Erhöhungen bei Verkehrsverstößen vorzunehmen, die Hauptunfallursachen darstellen. Ob eine generelle Erhöhung der Bußgelder zu sicherem Verhalten auf deutschen Straßen führen wird, bleibt indes fraglich. Der neue Bußgeldkatalog wird trotz vielfältiger Proteste möglicherweise zum 01.02.2009 erwartet.

 

Dr. Wolfgang Tölle

Chefredakteur

unter Mitarbeit von

Wolf-Dieter Tölle

Rechtsanwalt und Steuerberater

Kanzlei Tölle, Detmold.

Autorecht24.de, Bielefeld 2008

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