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Inline-Skates

Gelten Inline-Skater als Fahrzeuge der StVO oder sind die Regelungen über Fußgänger anwendbar ?

Inline-Skates sind keine Fahrzeuge im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Inline-Skates sind besondere Fortbewegungsmittel im Sinne von § 24 Abs. 1 StVO, für die in jedem Fall die Vorschriften über den Fußgängerverkehr gelten.

 

So das OLG Karlsruhe.

 

vgl. Verkehrsrechtliche Mitteilungen 2000 S. 13.

 

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TC Tölle Consulting, Bielefeld 2000