|
www.autorecht24.de www.schadensrecht.de www.verkehrsrecht.net www.autorecht.de |
||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
Inline-Skates Gelten Inline-Skater als Fahrzeuge der StVO oder sind die Regelungen über Fußgänger anwendbar ? Inline-Skates sind keine Fahrzeuge im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO). Inline-Skates sind besondere Fortbewegungsmittel im Sinne von § 24 Abs. 1 StVO, für die in jedem Fall die Vorschriften über den Fußgängerverkehr gelten.
So das OLG Karlsruhe.
vgl. Verkehrsrechtliche Mitteilungen 2000 S. 13.
Autorecht24 .de
TC Tölle Consulting, Bielefeld 2000 |
|||||||||||||||||||||||||||||