Umweltprämie - Abwrackprämie

Hier finden Sie wichtige Informationen rund um die Umweltprämie - Abwrackprämie und alles Wichtige für Ihren Antrag beim Autokauf!

Die Umweltprämie, vielfach auch als Abwrackprämie bezeichnet, soll die Verschrottung alter und den Erwerb neuer PKW fördern. Der Kauf neuer Fahrzeuge bedeutet eine Umweltentlastung dadurch, dass alte Fahrzeuge mit hohen Schadstoffemissionen durch neue PKW mit niedrigeren Emissionen (insbesondere CO2) ersetzt werden. Gleichzeitig wird die Automobilwirtschaft durch den erhöhten PKW-Absatz gefördert.

Beim Kauf eines  neuen Fahrzeuges und der gleichzeitigen nachgewiesenen Verschrottung des alten PKW erhält der Käufer vom Staat einen Zuschuss in Höhe von 2.500 €. Allerdings galt zunächst eine Obergrenze. Der Staat hat nunmehr das Budget für die Umweltprämie auf 5 Milliarden € (bislang galt eine Obergrenze von 1,5 Milliarden €) erhöht.

Die Prämie wird allerdings längstens bis zum 31.12.2009 gewährt (voraussichtlich reicht die Prämie allerdings lediglich bis Anfang September 2009). Die Anträge können online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA - www.bafa.de ) gestellt werden.

Anspruchsberechtigt sind Privatpersonen, welche nachgewiesen ein Altfahrzeug haben, welches zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung mindestens ein Jahr lang in Deutschland zugelassen war. Halter des alten und neuen Fahrzeuges müssen identisch sein. Das alte Fahrzeug muss mindestens vor neun Jahren erstmals zugelassen worden sein und ein Jahr ununterbrochen auf die gleiche Person (den Antragsteller der Prämie) zugelassen gewesen sein. Die Verschrottung muss durch einen sog. Verwertungsnachweis eines anerkannten Verwerters (nach der Altfahrzeugverordnung, die gerade noch einmal angepasst worden ist) nachgewiesen werden.

Es muss ein Neu- oder Jahreswagen in der Zeit vom 14.01.2009 bis 31.12.2009 gekauft und auch zugelassen werden (die Frist für die Zulassung wurde bis 31.07.2010 verlängert, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind, da es bei einigen Herstellern erhebliche Lieferzeiten gab). Das Neufahrzeug muss mindestens die Euroschadstoffnorm Euro 4 erfüllen. Unerheblich ist, ob das Fahrzeug gekauft oder geleast wird. Neufahrzeuge müssen zum ersten Mal und unbedingt in Deutschland zugelassen werden.

Für Jahreswagen gilt, dass diese maximal ein Jahr lang auf einen PKW-Hersteller , dessen Vertriebsorganisation, dessen Werksangehörige, einen KFZ-Händler, eine herstellereigene Autobank, ein Autovermietungsunternehmen oder eine Autoleasinggesellschaft zugelassen sein dürfen.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, unterliegt auch der Kauf eines EU-Importfahrzeuges der Förderung. Sollten im Einzelnen Zweifel bestehen, kann die Hotline der BAFA (unter www.bafa.de , 030-346 465 470 oder Email: umwelpraemie@bafa.bund.de ) zur Klärung der Fragen genutzt werden.

Unterlagen zur Antragstellung finden Sie unter www.bafa.de , bekommen Sie in der Regel aber auch von Ihrem KFZ-Händler (bitte nur die original BAFA-Formulare verwenden).

Folgende Unterlagen müssen dem Antrag beigefügt werden:

  • Verwertungsnachweis nach § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (nur von einem nach der Altfahrzeugverordnung anerkanntem Demontagebetrieb auszustellen),
  • Verbindliche Erklärung des Betreibers des o.g. Demonategbetriebes (auf dem Antragsformular), dass das Altfahrzeug geschreddert worden ist,
  • Zulassungsbescheinigung des Altfahrzeuges, (Kopie) des Teil I (Fahrzeugscheines) mit dem Vermerk über Außerbetriebsetzung durch Zulassungsbehörde und Original des entwerteten Teil II (Fahrzeugbrief),
  • Kopie der Zulassungsbescheinigung des Neufahrzeuges (Teil I +II; Fahrzeugschein und -brief); kann innerhalb der Frist nachgereicht werden,
  • Kopie der Rechnung / des Leasingvertrages des Neufahrzeuges,
  • nur bei Jahreswagen von Werksangehörigen: Bescheinigung des Herstellers, dass der PKW zum Zeitpunkt des Kaufs auf einen Werksangehörigen zugelassen war. 

Ab 30. März 2009 ist die Umweltprämie bei Vorlage eines verbindlichen Kaufvertrages (und Erfüllung der Voraussetzungen im Übrigen, wobei der Nachweis der Verschrottung und die Vorlage der Kopien der Zulassungspapiere später erfolgen können) reservierbar. Aufgrund des vorher begrenzten Kontingentes der Umweltprämie auf ca. 600.000 Neufahrzeuge, stand die Befürchtung im Raum, dass einige Antragsteller aufgrund der langen Lieferzeiten ihres Neufahrzeuges dann nicht mehr in den Genuss der Prämie kommen könnten, obwohl das Fahrzeug bereits verbindlich bestellt worden war. Diese Unsicherheit ist damit ausgeräumt, da das Budget für die Umweltprämie erheblich erhöht worden ist. Bei Bestellung des Fahrzeuges kann die Prämie gesichert werden (wenn insgesamt gesehen auch die übrigen Voraussetzungen vorliegen).

Mehr Infos finden Sie unter www.bundesfinanzministerium.de und den Antrag auf Gewährung der Umweltprämie auf www.bafa.de (Homepage des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) !

 

Autorecht24.de

TC Tölle Consulting, Bielefeld 2009

Berenice Tölle