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Zu beachten sind insbesondere Sonderregelungen für Fahranfänger:
- Frankreich: Besitz des Führerscheins unter 2 Jahre - Tempolimit auf Autobahnen 110 km/h (statt sonst 130 km/h) - Außerorts 80 km/h (statt sonst 90 km/h).
- Russland, Litauen, Weißrussland, Moldawien, Ukraine: Besitz der Fahrerlaubnis unter 2 Jahre - Grundsätzliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h.
Folgende allgemeine Sonderregelungen:
- Frankreich: Bei Nässe Geschwindigkeitsverringerung auf Autobahnen um 20 km/h und außerorts um 10 km/h der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit.
- Österreich: Geschwindigkeitsbegrenzung auf allen Autobahnen von 22 bis 5 Uhr auf 110 km/h mit Ausnahme der A 1 Salzburg - Wien und der A 2 Wien - Villach. - Beim Abschleppen kein Warnblinklicht einschalten, beim abschleppenden Fahrzeug ist auch tagsüber Abblendlicht vorgeschrieben - max. Höchstgeschwindigkeit beim Abschleppen: auf Autobahnen 40 km/h, sonst 30 km/h.
- Tschechien: Vor Bahnübergängen Tempolimit von 30 km/h.
- Spanien: Zwei Warndreiecke nach ECE-Norm sind Vorschrift (Bei Unfall vor und hinter dem liegen gebliebenen Fahrzeug aufstellen).
- Großbritannien, Irland, Zypern, Malta, Neuseeland, Australien, Indien, Japan, Südafrika - Linksfahrgebot.
- Schweiz: Höchstgeschwindigkeit beim Abschleppen 40 km/h.
- Italien: Auf Autobahnen privates Abschleppen verboten.
Alkohol:
Fast überall in Europa 0,5 Promille. Ausnahmen:
- Großbritanien, Irland, Italien, Luxemburg, Schweiz - 0,8 Promille.
- Polen und Schweden - 0,2 Promille.
- Rumänien, Ungarn, Tschechische Republik, Slowakische Republik - 0,0 Promille.
Autorecht24.de
TC Tölle Consulting, Bielefeld - Juli 2001.
wdt
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