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KFZ - Steuer Hier finden Sie Informationen rund um die KFZ-Steuer ! Die KFZ Steuer soll zum 01. Juli 2009 reformiert werden und nicht mehr allein aus dem Hubraum und der Motorart des Autos berechnet, sondern nach dem CO2-Ausstoß. Differenziert wird immer noch zwischen Ottomotoren (Benzinern) und Dieselmotoren und dem Hubraum; zudem wird aber deutlich nach dem CO2-Ausstoß unterschieden. Bis zu einem CO2-Ausstoß von 120 Gramm wird ausschließlich der Hubraum besteuert, darüber kommt die sog. CO2-Steuer hinzu, die voraussichtlich je zusätzlichem Gramm CO2 zwei Euro betragen soll. Die neue KFZ-Steuer soll damit einen Anreiz schadstoffarmer Kraftfahrzeuge bieten. Steuerfrei (bis Ende 2010)sind dann allerdings nur noch Fahrzeuge, die die sog. Euro 6-Norm erfüllen. Derzeit erfüllen die meisten Neufahrzeuge allerdings nur die Euro 5-Norm, sodass dann nur wenige Fahrzeugbesitzer in den Genuss eines steuerfreien Zeitraumes kommen werden. Da der CO2-Ausstoß direkt auch mit dem Kraftstoffverbrauch in Zusammenhang steht, ist die Neuregelung aus Umweltgründen sicherlich zu begrüssen. Im einzelnen wird sich jedoch dann erst zeigen, ob dieses für viele Fahrzeug Besitzer nicht auch (wieder) eine Steuererhöhung beinhaltet. Da auf Länderebene noch Differenzen bestehen, ist zunächst der Vermittlungsausschuss eingeschaltet worden. Entgegen vieler Meldungen ist die Neuregelung der KFZ-Steuer bislang noch nicht abschließend beschlossen worden. Mehr Infos zum aktuellen Stand der Neuregelung der KFZ-Steuer-Reform finden unter www.bundesfinanzministerium.de !
Bielefeld, 20.02.2009 Autorecht24.de TC Tölle Consulting, Bielefeld 2009
Nachstehend die bislang gültigen Tabellen zur KFZ-Steuer: Steuertabellen Beachten Sie die unten stehenden Hinweise zur Benutzung der Tabellen und zur Anwendung der Schlüsselnummer ! |
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B E N Z I N E R |
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D I E S E L |
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Wichtige Hinweise ! Die Tabellen geben die angefangenen Steuersätze je 100 cm³ in Euro wieder (vor dem 01.01.2002 in DM). Beachten Sie angegebene Freibeträge, die von der Steuer abzusetzen sind. Die Schlüsselnummer finden Sie in Ihren Kraftfahrzeugpapieren (Kraftfahrzeugschein auf Seite 2 oben). Maßgeblich für die Kraftfahrzeug-Steuer sind die letzten beiden Ziffern der ersten Schlüsselnummer. Alle Angaben ohne Gewähr.
Steuerrechner Gerne berechnen wir Ihnen Ihren Steuersatz. Bitte geben Sie uns Ihren Fahrzeugtypen, die Schlüsselnummer und den Hubraum an. Steuer berechnen !
Autorecht24.de TC Tölle Consulting, Bielefeld 2008/2009 |