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Bussgeldkatalog in Euro (Stand Februar 2009) Geldbusse - Punkte - Fahrverbot in Monaten Hier finden Sie den Bussgeldkatalog/Verwarngeldkatalog (unter Verwarnung - wie z.B. “Falsch Parken”-) mit allen wesentlichen Tatbeständen übersichtlich präsentiert (zum Teil mit ausländischen Bussgeldern). Seltene und kaum vorkommende Tatbestände haben wir der Ladezeiten halber weggelassen. Bussgeldverfahren und Verjährung: Das müssen Sie wissen ! Zur Abgrenzung: Verwarnungsgelder werden bis 35,-- Euro erteilt. Ab 40,-- Euro befinden Sie sich im Bussgeldbereich. Der Übersicht halber haben wir die Tatbestände nach Deliktsarten sortiert. Unter Verwarnung haben wir die Tatbestände zusammengefasst, die nicht unter die einzelnen Rubriken passten. Bitte beachten Sie auch hier, dass wir keine Rechtsberatung (im Einzelfall) leisten können und wollen. Sollte Ihre Anfrage in diese Richtung gehen, so werden wir Ihnen unverbindlich einen bei uns registrierten Rechtsanwalt empfehlen. Wir übernehmen jedoch keinerlei Haftung für dessen Qualifikation. Es steht Ihnen frei, mit diesem in Kontakt zu treten. Hierdurch können Kosten entstehen. Sie schliessen dann ausschliesslich mit dem Dritten einen Vertrag. Unsere Empfehlung ist unverbindlich. In Bezug auf Qualität und Haftung der Tätigkeit des Dritten ist jeglicher Anspruch gegenüber dem Betreiber dieser Website ausgeschlossen. Beachten Sie bitte: Sofern Sie im Verkehrszentralregister bereits einschlägig (auch nur einmalig) vorbelastet sind, kann der Regelbussgeldsatz erhöht werden. Dieses wird im Allgemeinen auch gemacht. “Einschlägig” bedeutet, dass Sie bereits Punkte haben, bzw. es sich bei dem neuen Verstoss um ein gleiches oder gleichartiges Delikt handelt (z.B. Geschwindigkeitsverstoss oder ähnliches Verkehrsdelikt). Alle Angaben ohne Gewähr ! Autorecht24 .de Dr. Wolfgang Tölle, Bielefeld 2009 |
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