Verwarnung (Auszug Verwarngeldkatalog)

Verwarnung/Tatbestand

Verwarngeld in Euro

Verwarngeldkatalog (Auszug)

Verbotswidrig gehalten,

an Fußgängerüberwegen, auf Beschleunigungsstreifen oder im Halteverbot

10,--

 

 

mit Behinderung

15,--

 

 

in zweiter Reihe

15,--

 

 

mit Behinderung

20,--

 

 

in einer Nothalte- oder Pannenbucht

20,--

 

 

Auf Autobahnen verbotswidrig,

ein- oder ausgefahren

25,--

 

 

außerhalb von Anschluss-Stellen gehalten

30,--

 

 

 Nach einem Unfall

bei geringfügigem Schaden nicht unverzüglich beiseite gefahren

30,-- bis 35,--

 

 

als Unfallbeteiligter den Verkehr nicht gesichert

30,-- bis 35,--

 

 

Verbotswidrig geparkt,

im Halteverbot oder auf Geh- und Radwegen bis zu einer Stunde

15,--

 

 

 mit Behinderung

25,--

 

 

 länger als eine Stunde

25,--

 

 

länger als eine Stunde mit Behinderung

35,--

 

 

vor oder in Feuerwehrzonen

35,--

 

 

an Engstellen mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen im Einsatz (Bussgeld seit 01.04.2004)

40,--

1

 

auf Behinderten-Parkplätzen

35,--

 

 

 in zweiter Reihe bis 15 Minuten

20,--

 

 

mit Behinderung

25,--

 

 

in zweiter Reihe länger als 15 Minuten

30,--

 

 

 mit Behinderung

35,--

 

 

in einer Nothalte- oder Pannenbucht

25,--

 

 

Umweltschutz missachtet:

unnötigen Lärm oder vermeidbare Abgasbelästigung verursacht

21,--

 

 

innerorts unnütz hin und her gefahren und dadurch einen anderen belästigt

20,--

 

 

 Zu schnell gefahren (PKW),

um bis zu 10 km/h

10,-- bis 15,--

 

 

 um bis zu 11-15 km/h

20,-- bis 25,--

 

 

um bis zu 16-20 km/h

30,-- bis 35,--

 

 

 Zu dicht aufgefahren,

bei einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 80 km/h

25,-- bis 35,--

 

 

 Verbotswidrig überholt,

 innerorts rechts überholt

30,-- bis 35,--

 

 

beim Überholtwerden Gas gegeben

30,--

 

 

 beim Überholen Seitenabstand nicht ausreichend

30,-- bis 35,--

 

 

 zu langsam überholt

30,-- bis 35,--

 

 

ASU-Termin überschritten,

um mehr als 2 bis 8 Monate

15,--

 

 

TÜV-Termine überschritten,

um mehr als 2-4 Monate

15,--

 

 

um mehr als 4-8 Monate

25,--

 

 

Verletzung von Sicherungspflichten

Schutzhelm während der Fahrt nicht getragen

15,--

 

 

Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt

30,--

 

 

Als Kfz-Führer nicht für ordnungsgemäße Sicherung eines Kindes gesorgt

30,--

 

 

bei mehreren Kindern

35,--

 

 

Sonstiges PKW

Unerlaubtes Benutzen der Busspur durch PKW

15,--

 

 

Unerlaubtes Benutzen der Busspur durch PKW bei Behinderung

35,--

 

 

 Über durchgezogene Linie mit PKW links abbiegen

30,--

 

 

 Über durchgezogene Linie mit PKW links abbiegen bei Gefährdung

35,--

 

 

 Führerschein vergessen

10,--

 

 

 Radfahrer

Unerlaubtes Benutzen der Busspur

10,--

 

 

Radweg nicht benutzt

15,--

 

 

Einbahnstraße unerlaubt in falscher Richtgung befahren

15,--

 

 

Einbahnstraße unerlaubt in falscher Richtgung befahren bei Behinderung

20,--

 

 

Einbahnstraße unerlaubt in falscher Richtgung befahren bei Gefährdung

25,--

 

 

Einbahnstraße unerlaubt in falscher Richtgung befahren bei Sachbeschädigung

30,--

 

 

Rechtswidriges Telefonieren mit dem während der Fahrt (mit dem Handy)

25,--

 

 

Kreisverkehr

Einfahren in Kreisverkehr in unzulässiger Richtung

20,--

 

 

Im Tunnel

ohne Abblendlich gefahren

10,--

 

 

und andere dadurch gefährdet

15,--

 

 

und mit Sachbeschädigung

35,--

 

 

Falsch Parken im europäischen Ausland kostet in der Regel ca. 3 - 100 Euro. Schwankungen können je nach Land und Währung entstehen.

Alle Angaben ohne Gewähr !

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Dr. Wolfgang Tölle, Bielefeld 2009.