Standstreifen

Fahren auf dem Standstreifen

 

Buß-/Verwarngeld in Euro

Punkte

Fahrverbot in Monaten

Wer auf dem Standstreifen einer Autobahn/Kraftstraße fährt (z.B. am Stau vorbei zur nächsten Ausfahrt) erhält mindestens,

Verwarngeld

30,--

0

0

mit Verkehrsgefährdung

Bußgeld mindestens 50,--

0

Achtung: Das Halten auf Seitenstreifen und Kraftstraßen ist nach der Straßenverkehrsordnung generell verboten. Dieses gilt auch für das Halten, um mit dem Handy zu telefonieren. Geschieht das Telefonieren dann noch bei laufendem Motor, so ist auch noch für das Telefonieren ein Buß-/Verwarngeld von mindestens 30,-- Euro fällig (siehe auch Handy).


Sie können den kompletten Bußgeldkatalog mit Anmerkungen von Rechtsanwalt Ernst-Dietrich Tölle, Detmold, zum Bußgeldbescheid, der Punkteregelung und den Rechtsmitteln (insgesamt ca. 100 Seiten), durch Zahlung von 15,-- Euro (inkl. Versand und Umsatzsteuer) auf das Konto Nr. 2002640502 der Advance Bank München BLZ: 702 300 00, Kennwort Toelle BGK, unter Angabe Ihrer vollständigen Anschrift bestellen.

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TC Tölle Consulting, Bielefeld 2002.