Sonstige Buß- und Verwarnungsgeldtatbestände

Angaben in Klammern (rot) bis 31.01.2009

Geldbuße in Euro

Punkte

Fahrverbot in Monaten

Auf Autobahnen verbotswidrig,

nicht rechts gefahren und dadurch einen anderen behindert:

 

40,--

1

0

eingefahren außerhalb von Anschlusstellen und dabei andere gefährdet:

 

50,--

3

0

beim Einfahren Vorfahrt nicht beachtet, gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren:

 

50,--

3

0

in Ein- oder Ausfahrten

75,-- (50,--)

4

0

auf Nebenfahrbahn oder Seitenstreifen

130,-- (100,--)

4

0

auf der durchgehenden Fahrbahn

200,-- (150,--)

4

1

 Kurzzeitkennzeichen:

Abstellen des KFZ außerhalb des angegebenen Zeitraumes auf öffentlichen Straßen

40,--

0

0

bei Verwendung des Kennzeichens an mehr als einem KFZ

50,--

0

0

Verletzung von Sicherungspflichten:

als Kfz-Führer Kind ohne jede Sicherung bzw. ohne Schutzhelm befördert

40,--

1

0

bei mehreren Kindern

50,--

1

0

Fahrzeugmängel

Abgefahrene Reifen

50,-- bis 75,--

3

0

Inbetriebnahme (oder deren Anordnung oder Zulassung durch Halter) des KFZ in mangelhaftem Zustand (z.B. Bremsen, Lenkung defekt)

50,-- bis 75,--

3

0

Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot

Bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit und dadurch einen anderen gefährdet

80,-- (40,--)

2

0

auf Autobahnen oder auf Kraftfahrstraßen und dadurch andere behindert

80,-- (40,--)

1

0

Verstoß gegen das Sonntagsfahrverbot für LKW (seit 01.05.2006 auch für leichtere LKW mit Anhänger und Gespanne). Sind Fahrer und Halter identisch wird seit dem 01.05.2006 das höhere Bussgeld fällig.

Verbotswidrig an einem Sonn- oder Feiertag gefahren

40,--

1

0

Als Halter das verbotswidrige Fahren an einem Sonn- oder Feiertag angeordnet

200,--

1

0

Abbiegen

Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen und dadurch einen anderen gefährdet

40,--

1

0

Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen und dadurch einen anderen gefährdet

40,--

2

0

Beim Abbiegen auf einen Fußgänger keine besondere Rücksicht genommen und ihn dadurch gefährdet

40,--

2

0

Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden oder beim Rückwärtsfahren einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet

50,--

2

0

Vorfahrt

Mißachtung des STOP-Zeichens mit Gefährdung

50,--

3

0

Mißachtung der Vorfahrt mit Gefährdung

50,--

3

0

Fußgängerüberwege/sog. Zebrastreifen

Mißachtung des Fußgängervorrechtes

50,--

4

0

Fußgänger im verkehrsberuhigten Bereich gefährdet

40,--

1

0

Mißachtung der Schrittgeschwindigkeit bei Vorbeifahrt an Bussen mit Warnblinklicht - Überschreitung in km/h

bis 10

15,--

0

0

11 - 15

25,--

0

0

16 - 20

35,-- mit Behinderung 40,-- mit Gefährdung 50,--

0

0

21 - 25

50,--

1

0

26 - 30

60,--

3

0

31 - 40

100,--

3

1

41 - 50

125,--

4

1

51 - 60

175,--

4

1

Mehr als 60

225,--

4

2

Beleuchtung

Nur mit Standlicht gefahren

10,--

0

0

Auf beleuchteter Fahrbahn mit Fernlicht gefahren

10,--

0

0

Motorradfahren ohne Fahrlicht (auch bei Tag)

10,--

0

0

Bei Sichtbehinderung am Tag nicht mit Abblendlicht gefahren (z.B. bei Nebel, Regen, Schneefall) innerorts

25,--

0

0

dito außerorts

40,--

2

0

Sicherheitsgurte, Kindersitze

Ohne Sicherheitsgurt gefahren

Kind mitgenommen bei nicht vorschriftsmäßiger Sicherung, aber mit Rückhalteineirchtung

30,--

0

0

Kindersitz/Rückhalteienrichtung nicht verwendet (bei mehreren Kindern)

40,-- (50,--)

1

0

Reboard-Kindersitz auf Beifahrerplatz mit Airbag montiert

25,--

0

0

Reifen

Nicht ausreichende Profiltiefe

50,--

3

0

Straßenrennen, illegal (vgl. Anlage 13 der Fahrerlaubnisverordnung)

Veranstalter bzw. Verantwortlicher

200,--

4

0

Teilnehmer

150,--

4

1

Kreisverkehr

Einfahren in Kreisverkehr in unzulässiger Richtung

20,--

0

0

Parken an Engstellen mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen im Einsatz

Parken

40,--

1

0

Bahnübergang: Umfahren von Schranken und Missachten von Blinklichtern, die das Überqueren untersagen,

Vorrang eines Schienenfahrzeuges nicht beachtet

80,--

3

0

Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht überquert, obwohl sich ein Schienenfahrzeug näherte

80,--

3

0

Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht überquert, obwohl Blinklicht gelbe/rote Lichtzeichen gegeben wurden / Schranken sich senkten / ein Bediensteter “HALT” gebot

240,--

4

1

als anderer Verkehrsteilnehmer bei geschlossener Schranke Bahnübergang überquert

350,--

4

 

als Kraftfahrzeugführer bei geschlossener Schranke Bahnübergang überquert

700,--

4

3

am ungesicherten Bahnübergang (§ 29 Abs. 2 Nr. 2 Nr. 1 StVO)

50,--

3

0

bei Signalisierung der Wartepflicht durch Blinklicht, Lichtzeichen, herabsenkende Schranke oder Haltegebot eines Bahnbediensteten (§ 29 Abs. 2 Nr. 2 bis 4 StVO)

150,--

4

1

bei Umfahren einer geschlossenen Schranke oder Halbschranke

450,--

4

3

Im Tunnel

gewendet

40,--

1

 

Ohne Plakette Umweltzone befahren, auch wenn das Fahrzeug auf Grund seiner Emissionsschlüsselnummer eine Plakette bekommen könnte.

ohne Plakette gefahren

40,--

1

 

TransP 1-104Werbung

Siehe auch Verwarnung.

Auch bei Straftaten, wie z.B. Straßenverkehrsgefährdung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort u.a. kann neben der Strafe u.U. ein Entzug der Fahrerlaubnis oder ein Fahrverbot drohen. Zudem gibt es ebenfalls Punkte, i.d.R. 5 - 7 Punkte, wobei 7 das Maximum der zu verhängenden Punktzahl darstellt. Eine höhere Punktzahl wird wegen eines einzelnen Vergehens nicht verhängt.

Autorecht24 .de

Dr. Wolfgang Tölle - Bielefeld 2009.