Punkteabbau im Verkehrszentralregister in Flensburg

Wer freiwillig ein Aufbauseminar für Kraftfahrer besucht, kann Punkte abbauen. Die Kurse werden von Fahrschulen gehalten.

Schreibt die Behörde (ab 14 Punkten) die Nachschulung zwingend vor, ermöglicht nur noch die freiwillige Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung durch einen speziell ausgebildeten und amtlich anerkannten Verkehrspsychologen den Abbau von zwei Punkten.

Ist der Führerschein erst einmal weg, wird im Rahmen einer Neuerteilung häufig eine medizinisch-psycholgische Untersuchung (MPU) als Auflage erteilt. Die MPU ist eine Untersuchung durch einen Psychologen, der Motive und Verhaltensmuster für das verkehrswidrige Verhalten zu analysieren versucht. Danach wird beurteilt, ob die betroffene Person weiterhin zum Führen eines KFZ geeignet ist.

Das Punktesystem nach § 4 Abs. 3 StVG hält für folgende Punktestände entsprechende Maßnahmen bereit:

  •     8 bis 13 Punkte Schriftliche Verwarnung, Information über den Punktestand und einen Hinweis auf ein freiwilliges Aufbauseminar.
  •     14 bis 17 Punkte Anordnung des Aufbauseminars, Hinweis auf verkehrspsychologische Beratung und den Hinweis auf Entzug des Führerscheins bei 18 Punkten.
  •     Ab 18 Punkte Entzug der Fahrerlaubnis, 6 Monate Sperrfrist, Neuerteilung in den meisten Fällen erst nach der MPU (landläufig auch "Idiotentest"/medizinisch-psychologische Untersuchung).

Abgebaut werden können Punkte nach folgendem Bonussystem entsprechend § 4 Abs. 4 StVG:

  • 0-8 Punkte: Freiwillig nachschulen lassen im Aufbaukurs durch qualifizierte Fahrschulen -4 Punkte abgebaut,
  • 9-13 Punkte: Aufbauseminar bei Fahrschulen -2 Punkte abgebaut,
  • 14-17 Punkte: Aus freien Stücken Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung durch einen speziell ausgebildeten und amtlich anerkannten Verkehrspsychologen -2 Punkte abgebaut.
  • 18 Punkte: Führerschein weg/Keine Abbaumöglichkeit

-Es empfiehlt sich eine entsprechende Vorbereitung und Beratung im Rahmen einer Führerscheinneuerteilung und auf eine etwaige MPU bei einem Rechtsanwalt und ggf. einem anerkannten Verkehrspsychologen -- das Geld hierfür lohnt sich meist.

Punkteabzug ist jeweils nur einmal innerhalb von 5 Jahren und bis 0 Punkte möglich.

Es gibt Sonderregelungen für den Führerschein auf Probe nach § 2a StVG:

1 schwerwiegende oder 2 weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen, Anordnung des Aufbauseminars und Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre. Dasselbe widerholt bei schon erfolgtem Aufbauseminar, schriftliche Verwarnung, Empfehlung einer verkerhspsychologischen Beratung innerhalb von 2 Monaten. Wenn diese 2 Monate ablaufen, Entzug der Fahrerlaubnis, 3 Monate Sperrfrist. Wie vor, nach Neuerteilung der Fahrerlaubnis, im Regelfall MPU (siehe oben, durch TÜV o.ä.).

Punktestand nach Betrag:

Für Verkehrsdelikte werden ab einer Geldbuße von Euro 40,-- zusätzlich zwischen 1 und 7 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen.

Sofern innerhalb von zwei Jahren kein erneuter Verkehrsverstoß geahndet wird, erfolgt automatisch die Löschung der Punkte.

Werden dagegen innerhalb der Zweijahresfrist wiederum Punkte eingetragen, so bleiben die alten Punkte so lange stehen, bis die neuen Punkte tilgungsreif sind. Maximal fünf Jahre bleiben Punkte eingetragen (Ausnahme: Trunkenheitsfahrt).

Schlimmere Folgen hat unter Umständen die Verurteilung wegen einer im Straßenverkehr begangenen Straftat. Zum einen beträgt die Verjährungsfrist hier fünf Jahre; zum anderen erfolgt während dieses Zeitraums keine Tilgung von Punkten.


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TC Tölle Consulting, Bielefeld 2008.