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Vertragspflichten Beim Gebrauchtwagenkauf obliegen Verkäufer und Käufer bestimmte Pflichten. Der Verkäufer ist zur Übergabe des Fahrzeuges und zur Übereignung, der eigentlichen Eigentumsübertragung, sowie der Aushändigung der KFZ-Papiere und der Einhaltung von bestimmten Nebenverpflichtungen verpflichtet. Der Käufer ist zur Kaufpreiszahlung, Abnahme des KFZ und zur Ummeldung verpflichtet. Weitere Pflichten können sich jeweils aus den Umständen des Einzelfalles und dem einzelnen individuellen Kaufvertrag ergeben. Ein besonderes Augenmerk ist auf die Aufklärungspflichten, insbesondere des Verkäufers, zu richten. Hier besteht eine besondere Pflicht, durch deren Verletzung der Verkäufer unter Umständen Schadensersatz zu leisten hat oder dem Käufer gegebenenfalls Kaufpreisminderung oder sogar ein Rücktrittsrecht zu stehen können. In der Regel handelt es sich bei den Aufklärungspflichten (z.B. über einen gravierenden Unfall, oder einen den vertragsgemäßen Zweck beeinträchtigenden Mangel -Auto ist fahruntüchtig, sofern nicht ausdrücklich darauf hingewiesen [“aufgeklärt”] wurde-) um Nebenpflichten des Kaufvertrages; im Einzelfall kann die Aufklärungspflicht unter Umständen auch eine Hauptleistungspflicht darstellen. Autorecht24.de TC Tölle Consulting - 2002 |
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