www.autorecht24.de               www.schadensrecht.de                     www.verkehrsrecht.net             www.autorecht.de

Neuwagenkauf, Kraftstoffverbrauch als Mangel

Ist der Kraftstoffverbrauch eines Neuwagens erheblich größer, als vom Hersteller in seinen Fahrzeugunterlagen angegeben, so kann darin ein erheblicher Fahrzeugmangel liegen, der den Käufer zur Rückgängigmachung des Kaufvertrages berechtigt. Erheblich kann jedoch nur eine Überschreitung von mindestens 10 % sein.

 

TC Tölle Consulting, Bielefeld 2000