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Rabatt

Achten Sie beim Neuwagenkauf auf eine entsprechende Rabattgewährung. Trotz (des mittlerweile als veraltet geltenden und ab 2001 entfallenden) Rabattgesetzes und der Preisangaben-Verordnung sind bei vielen Händlern Rabatte von bis zu 15% oder darüber möglich. Vielerorts läuft die Herabsetzung des Preises auch über den Verkauf von sogenannten Tageszulassungen.

Auch, wenn Sie bei Ihrem Händler schon jahrelang kaufen und regelmäßig Ihr Fahrzeug zur Inspektion u. Reparatur bringen lohnt sich beim Neuwagenkauf der Vergleich mit anderen Händlern. Zeigen Sie Ihrem Stammhändler das Vergleichsangebot und Sie werden sich wundern, was es noch für Spielräume in den Verhandlungen gibt.

Beachten Sie auch, daß Rabatte, die einem nur deshalb gewährt werden, weil der Arbeitgeber an der Verschaffung des Preisvorteils mitgewirkt hat zum Arbeitslohn gehören (Lohnsteuerpflichtig-Differenz zwischen dem für Privatkunden üblichen Preis und dem jetzt vom Arbeitnehmer tatsächlich zu zahlenden Preis).

TC Tölle Consulting, Bielefeld 2000

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