Handy im Auto

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Grundsätzlich ist das Benutzen eines Mobiltelefons im Auto durch den Fahrzeugführer verboten.

Allerdings gilt dieses Verbot nicht, wenn das Fahrzeug vor einer roten Ampel steht und der Motor ausgeschaltet ist. Beendet der Fahrzeugführer das Telefongespräch und schaltet erst danach (bei Grün) den Motor wieder ein, um weiterzufahren, liegt kein Verstoß gegen § 23 Abs. 1a der StVO vor. Dieses Verbot gilt nämlich nicht, wenn der Motor ausgeschaltet ist und das Fahrzeug steht.

Nach einem Beschluss des OLG Hamm vom 06.09.2007 (2 Ss OWi 190/07) stellt eine weitergehende Auslegung des Verbotes eine nicht zulässige Ausdehnung der Bußgeldbewährung zulasten des Betroffenen dar.

Vergleiche OLG Hamm vom 06.09.2007 2 Ss OWi 190/07.


Höhere Strafen für das Telefonieren am Steuer kommt zum 01.04.2004:

Neben einem Bussgeld von 40 Euro wird seit dem 01.01.2004 auch ein Punkt in Flensburg fällig. Diese Massnahme sah der Gesetzgeber als notwendig an, da die vorherige Regelung kaum jemanden von der Benutzung von Mobiltelefonen beim Autofahren abgehalten hat. Auch das Schreiben einer SMS oder das Ansehen einer Textnachricht sind dabei mit einem Bussgeld bedroht.


Schlagzeile: Experten auf Verkehrsgerichtstag schlagen höheres Bußgeld für Telefonieren am Steuer vor. - Mindestens 50 Euro soll das Telefonat bei laufendem Motor kosten. Bisheriges Verbot zeigte kaum Wirkung. Versicherungen und Gerichte werten Mitverschulden durch Telefonieren höher.

Seit dem 01. Februar 2001 (Bussgelder wurden ab 01.April 2001 verhängt/ohne Verkehrsgefährdung bei laufendem Motor telefonieren ab 30,-- Euro/vorher ggf. nur Verwarnung)) ist nun auch in Deutschland das Telefonieren im Auto mit Freisprechanlage Pflicht. Der Bundesrat hat das Verbot der Handy-Nutzung im KFZ verboten. Nur bei ausgeschaltetem Motor ist das telefonieren ohne Freisprechanlage noch erlaubt. D.h. auch vor roten Ampeln droht demnächst ein Bussgeld, wer das Handy ohne Freisprechanlage benutzt.

Geregelt ist dieses Verbot in der StVO (Strassenverkehrsordnung) § 23 Abs. 1 a (Hier klicken !). Die Bussgelder finden Sie im Bussgeldkatalog.

In vielen europäischen Ländern ist dieses schon länger so, und zum Teil mit hohen Strafen belegt. Wie zum Beispiel in Polen mit bis zu 1250,-Euro. Auch in Spanien werden hohe Gelder fällig.

Wird beim Telefonieren ein Unfall verursacht, so kann der Kasko-Versicherungsschutz erlöschen. Durch das Telefonieren steigen die Unsicherheitsfaktoren und somit das Unfallrisiko.

In Belgien, Finnland, Großgbritannien, Niederlande, Schweden und Tschechien ist das Telefonieren im Auto ohne Freisprechanlage noch erlaubt. In Dänemark kostet es ca. 45 Euro, in Frankreich ca. 35 Euro, in Italien ca. 125 Euro, in Norwegen ca. 600 Euro, in Österreich ca. 25 Euro, in Polen bis zu 1250 Euro, in Portugal ca. 25 Euro, in der Schweiz ca. 60 Euro, in Spanien ca. 600 Euro.

Entsteht ein Unfall nachweislich durch Telefonieren beim Fahren, so gibt es auch in Ländern, in denen das Telefonieren am Steuer erlaubt ist Probleme. Oft werden dann auch hohe Strafen fällig.
Es sollte daher möglichst nicht im Auto telefoniert werden.

Unter Umständen wird es jedoch im Einzelfall schwer werden, daß Bußgeld (in der Regel 30,-- Euro) durchzusetzen. Geschickte Ausreden, wie z.B. ich habe doch nur kurz zur Uhr geschaut, können einen entsprechenden Nachweis der Begehung des Tatbestandes “Benutzung” unter Umständen schwer machen.Die Polizei muß dann das Gerät sicher stellen und über den jeweiligen Mobilfunkanbieter ermitteln, ob Gespräche geführt worden sind.Inwieweit die Mobilfunkanbieter hierbei kooperieren, da sie ja ihre Kunden nicht verlieren wollen bleibt abzuwarten. Auf jeden Fall liegen die weitaus schlimmeren Folgen durch das Telefonieren im Auto bei der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, der Einräumung (zumindest) einer Teilschuld oder gar dem Verlust des (Kasko-) Versicherungsschutzes.

Auch Fahrradfahrer dürfen beim Fahren nicht mehr mit dem Handy telefonieren. Das Verwarngeld beträgt 15,-- Euro. Auch für Fahrradfahrer gibt es entsprechende Freisprechanlagen mittlerweile auf dem Markt. Fahrradfahrer müssen jedoch beachten, daß sie oftmals keine Haftpflichtversicherung besitzen, die von Ihnen verursachte Fremdsschäden reguliert, d.h. wird ihnen aufgrund des Benutzens eines Handys während der fahrt eine Teilschuld zugesprochen, so haften Sie meist persönlich (es sei den eine entsprechende Privathaftpflichtversicherung tritt ein).

 

Autorecht24.de

Dr. Wolfgang Tölle - 2008