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Autokauf im Ausland

Direktkauf durch den Verbraucher im Ausland

Der Preisvorteil bewegt viele Käufer dazu ein Neufahrzeug im Ausland zu erwerben. Finder man denn auch einen Händler, der einen trotz allem beliefern will, so sollte man folgende Punkte unbedingt beachten und sich ggf. von anderen Auslandskäufern Erfahrungen mitteilen lassen:

  • Der Direktankauf eines Neufahrzeuges im Ausland sollte grundsätzlich bei einem Vertragshändler erfolgen, da nur ein Vertragshändler autorisiert ist, die Übergabeinspektion durchzuführen und die Garantiekarten abzustempeln.
  • Der Kaufvertrag sollte alle notwendigen Angaben (Nettopreis, Ausstattung, Name und Anschrift des Verkäufers, Ort u. Datum der Fahrzeugübergabe, ggf. Kaufpreisquittung) beinhalten, vor allem sollte man sprachliche Mißverständnisse unbedingt aufklären.
  • Wichtig ist, daß in dem Vertrag angegeben wird, daß es sich um ein Neufahrzeug handelt. Es ist zudem darauf zu achten, daß der Verkäufer das Kundendienstscheckheft und die Garantieunterlagen vollständig ausfüllt, unterschreibt und mit den üblichen Stempeln versieht.
  • Für die Einfuhr braucht der Käufer unbedingt den Kaufvertrag, die Rechnung und falls kein KFZ-Brief vorhanden ist, ein Ursprungszeugnis, welches dem deutschen Brief entspricht.
  • Zu beachten ist, daß das deutsche rote Kennzeichen im Ausland, außer in Italien und Österreich nicht benutzt werden darf.
  • Für die Zulassung müssen folgende Unterlagen mit zum Straßenverkehrsamt gebracht werden:

             - gültiger Ausweis

             -Doppelkarte der Versicherung 

             -Originalrechnung des Verkäufers

             -Fahrzeugpapiere, Brief oder                                         Ursprungszeugnis, s.o.

             -Ggf. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung               und ein Datenblatt

  • Die Unbedenklichkeitsbescheinigung besagt, daß das Fahrzeug in den letzten 5 Jahren, weder in Deutschland gemeldet worden ist, noch als gestohlen gemeldet wurde, erhältlich beim Hersteller, Importeur oder beim Kraftfahrbundesamt.
  • Hat die mit der Erteilung der Einzelbetriebserlaubnis beauftragte Prüfstelle nicht die Möglichkeit auf die Fahrzeugdaten zuzugreifen (insbesondere bei exotischen Modellen), so wird das Datenblatt benötigt, indem alle technischen Fahrzeugdaten verzeichnet sind (erhältlich beim Hersteller/Importeur oder über professionelle Umrüster und Datenblatthändler gegen Entgelt).
  • Über eventuelle Umrüstungsmaßnahmen und deren Kosten sollte sich der Käufer im Vorfeld erkundigen (bei grenznahen Prüfstellen). Für EG-Importfahrzeuge gilt eine EU-Betriebserlaubnis, die eine Untersuchung nach § 21 StVZO für solche KFZ entbehrlich macht.
  • Zudem muß sich der private Käufer noch von seinem Finanzamt das Formular "Umsatzsteuererklärung zur Fahrzeugeinzelbesteuerung" besorgen und dieses ausgefüllt ebenda abgeben (Frist zur Abgabe und Zahlung der Umsatzsteuer 10 Tage).
  • Entrichtet der Käufer die Umsatzsteuer nicht fristgerecht, wird der Fahrzeugschein eingezogen und das Kennzeichen entwertet.

TC Tölle Consulting, Bielefeld 2000

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